B BMA – Brand Digitalfunk Sender Weigelsberg – Wiesing

Feuer in Digitalfunk-Anlage: Polizei schließt Brandstiftung nicht aus

Nach einem Brand in einer Sendeanlage für Digitalfunk am Weigelsberg (Stadt Viechtach, Landkreis Regen) bittet die Kripo um Zeugenhinweise. Eine Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden.

Wie berichtet löste die Tetrabasisstation am Dienstagvormittag um 10.12 Uhr wegen Überhitzung selbstständig den Feueralarm aus. Die Feuerwehr Wiesing wurde alarmiert – nach kurzer Zeit konnten die Einsatzkräfte das Feuer löschen. Dazu drangen sie mit Atemschutzgeräten vor, nachdem sie das Gebäude mit einem Spezialschlüssel geöffnet hatten. Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, waren im Technikraum der Anlage mehrere Steckdosen verschmort.

Landeskriminalamt hinzugezogen

Um zu klären, wodurch das Feuer ausgelöst wurde, wurden Sachverständige vom Bayerischen Landeskriminalamt hinzugezogen. Die Kriminalpolizeiinspektion Straubing führt die weiteren Ermittlungen, wegen eines möglichen Branddelikts sowie wegen der Störung öffentlicher Telekommunikationsanlagen. In diesem Zusammenhang wird auch um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten. Wer am Dienstagvormittag in dem Waldstück nahe Neunussberg/Weigelsberg verdächtige Wahrnehmungen gemacht hat, wird gebeten, sich unter Telefonnummer 09421/868-0 bei der Kriminalpolizeiinspektion Straubing melden.

Digitalfunkversorgung für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr

Der Sendemast dient der Digitalfunkversorgung der Polizei, der Rettungsdienste und der Feuerwehr im Bereich Viechtach. Wie die Polizei weiter mitteilt, konnte der Ausfall der Sendestation durch umliegende Sendeanlagen kompensiert werden. An der Behebung des Schadens wird weiterhin gearbeitet.

Nach ersten Schätzungen liegt die Schadenshöhe im unteren fünfstelligen Bereich. Um die Digitalfunkversorgung bis zur vollständigen Wiederinstandsetzung der Sendeanlage zu gewährleisten wird vom Bayerischen Landeskriminalamtes ein mobiler Funksendemast aufgebaut.

Quelle: Text und Bild: PNP/VBB

Meldung vom: 31.01.2021